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5. November 2013

Sonja Kohn: Freispruch und Entschuldigung

Filed under: Allgemein — Sandy @ 12:42

Sonja Kohn, die österreichische Geschäftsfrau, die im Betrugsfall Bernard Madoff angeklagt wurde, ist vom Londoner High Court freigesprochen worden. Und nicht nur das: Der Richter bedauert sehr, dass er Kohn und den weiteren Angeklagten die Belastung aufgebürdet habe, der zur Vorbereitung dieses Urteils nötig war.

Sonja Kohn wusste nicht und hatte auch keinen Grund, zu vermuten, dass die Vermögensverwaltung Madoffs ein betrügerisches System war“, begründet Richter Andrew Popplewell sein überzeugtes Urteil. Der Londoner High Court bestätigt in seinem Urteil, dass die Zahlungen an Frau Kohn nichts anderes als eine angemessene Entlohnung für die von ihr rechtmässig erbrachten Leistungen seien. „Frau Kohn hat voll und ganz redlich gehandelt“, so Anwalt Clemens Trauttenberg.

Haltlose Vorwürfe
Bernard Madoffs Nachlassverwalter Irving Picard hatte Sonja Kohn, Gründerin und Mehrheitseigentümerin der ehemaligen Bank Medici in Wien wegen der Zahlungen angeklagt, die Frau Kohn von Madoff durch dessen Londoner Gesellschaft erhalten hatte. Richter Popplewell widersprach dem Vorwurf Picards, dass die Leistungen von Kohn wertlos seien. Die marktüblichen Konditionen für die Leistungen von Kohn seien sogar erheblich höher als die von Sonja Kohn erhaltenen Zahlungen.

Weitere Freisprüche
Nebst Sonja Kohn wurden auch Stephen Raven, Madoffs Geschäftsführer in London, sein Bruder Peter Madoff und sein Sohn Andrew freigesprochen. Im Urteil heisst es: „Bernard Madoffs Betrug selbst hat ihr aller Leben verdorben und ihren guten Namen allein durch deren Assoziation mit ihm befleckt, dies ganz abgesehen von den finanziellen Verlusten die einige von ihnen durch Investitionen in dieses Schneeballsystem erlitten haben.“

Immenser Stress
Sonja Kohn musste teils giftige Pressemitteilungen über sich ergehen lassen. Der Stress, der ihr durch die haltlosen Anschuldigungen und das Verfahren auferlegt wurde, sei für die Angeklagten und ihre Familien immens gewesen. Darum bedauert es Richter Popplewell sehr, dass er den Angeklagten und deren Familien eine weitere Belastung durch den Zeitraum, der zur Vorbereitung dieses Urteils nötig war, aufgebürdet habe.

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